Fremdenrecht von A bis Z.
Die wichtigsten Begriffe rund um Einreiseverbot, Aufenthaltsverbot und Rückkehrentscheidung, verständlich erklärt. Von der Beschwerdefrist über die SIS-Ausschreibung bis zur Verhältnismäßigkeit, jeweils mit Verweisen auf vertiefende Themenseiten.
Mag. Mirela Saric
Rechtsanwältin · Deutsch und BKS
Mirela Saric begleitet Mandantinnen und Mandanten bei fremdenrechtlichen Fragen mit klarer Struktur: Bescheid prüfen, Fristen sichern, Strategie festlegen und rasch handeln. Sie berät auf Deutsch sowie Bosnisch/Kroatisch/Serbisch.
A
- Abschiebung Die Abschiebung ist die zwangsweise Außerlandesbringung einer Person, die ihrer Ausreisepflicht nicht freiwillig nachkommt, durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes.
- Aufenthaltsverbot Das Aufenthaltsverbot ist die aufenthaltsbeendende Maßnahme gegen EWR-Bürger, Schweizer Bürger und begünstigte Drittstaatsangehörige und tritt für diesen Personenkreis an die Stelle des Einreiseverbots.
- Aufschiebende Wirkung Die aufschiebende Wirkung bewirkt, dass ein angefochtener Bescheid bis zur Entscheidung über die Beschwerde nicht vollzogen werden darf. Im Fremdenrecht ist sie teils eingeschränkt.
- Ausweisung Die Ausweisung ist eine aufenthaltsbeendende Maßnahme, die eine Person zum Verlassen des Bundesgebiets verpflichtet, ohne notwendig mit einem Einreiseverbot verbunden zu sein.
B
- Beschwerdefrist Die Beschwerdefrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen gegen einen Bescheid Beschwerde erhoben werden muss. Gegen Bescheide des BFA beträgt sie vier Wochen ab Zustellung.
- Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ist die zentrale Bundesbehörde für Asyl- und Fremdenangelegenheiten und erlässt unter anderem Rückkehrentscheidungen und Einreiseverbote.
- Bundesverwaltungsgericht Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ist das Verwaltungsgericht des Bundes, das über Beschwerden gegen Bescheide des BFA in Fremden- und Asylsachen entscheidet.
S
- Schengenraum Der Schengenraum ist der Verbund europäischer Staaten, in dem die Kontrollen an den Binnengrenzen entfallen und dafür gemeinsame Regeln für die Außengrenzen gelten.
- SIS-Ausschreibung Eine SIS-Ausschreibung ist die Eintragung einer Person zur Einreiseverweigerung im Schengener Informationssystem, durch die ein nationales Einreiseverbot europaweit wirksam wird.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Verfahrens.
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