Falsche oder widersprüchliche Angaben in einem Visum- oder Aufenthaltstitelverfahren können ernste fremdenrechtliche Folgen haben. Nicht jede Unklarheit ist Täuschung. Entscheidend sind Sachverhalt, Beweise, Vorhalt der Behörde und die Verhältnismäßigkeit.
Betroffene sollten den Vorwurf nicht beschönigen und nicht überstürzt neue Erklärungen abgeben. Zuerst muss klar sein, welche Angabe beanstandet wird und welche Unterlagen die Behörde bereits hat.
Dieser Beitrag bleibt fremdenrechtlich. Es geht nicht um Strafverteidigung, sondern um Bescheidprüfung, Parteiengehör und die Frage, ob ein Einreiseverbot nach § 53 FPG tragfähig begründet werden kann.