Nachweis der Einbringung sichern.
Sammeln Sie Antrag, Eingangsbestätigung, Zustellnachweise und jede spätere Korrespondenz. Ohne klare Chronologie lässt sich Säumnis schwer begründen.
Wenn das BFA über einen § 60-Antrag nicht entscheidet, kann Säumnis ein eigenes Thema werden. Was vor der Beschwerde zu prüfen ist.
Mag. Mirela Saric
Rechtsanwältin · Deutsch und BKS
Mirela Saric begleitet Mandantinnen und Mandanten bei fremdenrechtlichen Fragen mit klarer Struktur: Bescheid prüfen, Fristen sichern, Strategie festlegen und rasch handeln. Sie berät auf Deutsch sowie Bosnisch/Kroatisch/Serbisch.
Ein Antrag auf Aufhebung oder Verkürzung eines Einreiseverbots nach § 60 FPG löst eine eigene Prüfung aus. Wenn das BFA längere Zeit nicht entscheidet, ist das nicht dasselbe wie eine normale Beschwerde gegen den ursprünglichen Bescheid.
Entscheidend sind Einbringung, Entscheidungsfrist, Nachweise und die inhaltliche Stärke des Antrags. Der Beitrag zur Aufhebung und Verkürzung nach § 60 FPG erklärt die materielle Ebene.
Beantworten Sie eine kurze Frage. Die Auswertung zeigt, welcher Prüfungspunkt zuerst zählt.
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Die Einordnung zeigt, ob zuerst Säumnis, Nachweis oder Inhalt geprüft werden sollte.
Sammeln Sie Antrag, Eingangsbestätigung, Zustellnachweise und jede spätere Korrespondenz. Ohne klare Chronologie lässt sich Säumnis schwer begründen.
Wenn die Behörde ihre Entscheidungspflicht verletzt, kommt eine Säumnisbeschwerde in Betracht. Zugleich muss der § 60-Antrag inhaltlich tragfähig bleiben.
Neue Umstände, Wohlverhalten, Familie und Ausreisebelege bleiben entscheidend. Eine Säumnisbeschwerde ersetzt keine Begründung für Aufhebung oder Verkürzung.
Die Säumnisbeschwerde setzt daran an, dass eine Behörde nicht rechtzeitig entscheidet. Sie ersetzt aber nicht die Prüfung, ob der Antrag nach § 60 FPG gut begründet ist.
Für die Fristenebene hilft die Themenseite zu Fristen und Rechtsmitteln. Sie zeigt, warum Zustellung, Einbringung und Fristbeginn getrennt dokumentiert werden sollten.
Wichtig sind der Antrag selbst, ein Einbringungsnachweis, spätere Schreiben und eine aktuelle Liste der Umstände seit Rechtskraft. Dazu zählen etwa Ausreise, Wohlverhalten, Familie, Arbeit und Gesundheitsfragen.
Wenn sich seit dem Bescheid viel geändert hat, kann der Beitrag zu neuen Umständen nach dem Bescheid zusätzlich relevant sein.
Das Verwaltungsgericht prüft bei Säumnis zunächst, ob die Behörde säumig ist und welcher Schritt daraus folgt. Die inhaltliche Frage, ob das Einreiseverbot zu verkürzen oder aufzuheben ist, bleibt gesondert zu begründen.
Wenn später eine höhere gerichtliche Prüfung Thema wird, bietet der Beitrag zur Revision an den VwGH eine zusätzliche Einordnung.
Praxispunkt: Eine Säumnisbeschwerde sollte nicht als Druckmittel ohne Aktenlage eingebracht werden. Zuerst müssen Antrag, Frist und Begründung nachvollziehbar sein.
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Wenn ein Antrag eingebracht wurde und die Behörde ihre Entscheidungspflicht verletzt. Die konkrete Frist und der Aktenstand müssen geprüft werden.
Nein. Säumnis betrifft das Verfahren. Für Aufhebung oder Verkürzung braucht es weiterhin tragfähige neue Umstände und Belege.
Antrag, Eingangsbestätigung, Korrespondenz, Bescheid, Ausreisenachweis und aktuelle Belege zu Familie, Arbeit oder Wohlverhalten.
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