Wer seinen Aufenthalt als Familienangehöriger eines EWR-Bürgers ableitet, steht bei Trennung oder Scheidung oft vor einer schwierigen Frage: Gilt der besondere Schutz vor einem Aufenthaltsverbot weiter oder ändert sich der Maßstab?
Die Antwort hängt nicht an einem einzigen Wort im Scheidungsakt. Entscheidend sind Aufenthaltsrecht, familiäre Lage, Dauer des Aufenthalts, tatsächliche Lebensgemeinschaft, allfällige Kinder und die konkrete behördliche Begründung.
Diese Frage ist keine Scheidungsrechtsseite. Er erklärt den fremdenrechtlichen Prüfpfad, wenn EWR-Bezug, Trennung oder Scheidung und Aufenthaltsverbot zusammenkommen.