Einreiseverbot
Schengen & SIS

Nachträglicher Entzug einer Visummarke: Annullierung, Aufhebung und Rechtsbehelf

Was bei der nachträglichen Annullierung oder Aufhebung eines bestehenden Schengen-Visums im Standardformular steht und welcher Rechtsbehelf möglich ist.

Mag. Mirela Saric
Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Mirela Saric

Rechtsanwältin · Deutsch und BKS

Mirela Saric begleitet Mandantinnen und Mandanten bei fremdenrechtlichen Fragen mit klarer Struktur: Bescheid prüfen, Fristen sichern, Strategie festlegen und rasch handeln. Sie berät auf Deutsch sowie Bosnisch/Kroatisch/Serbisch.

8. September 2026 · Mag. Mirela Saric, Rechtsanwältin

Ein bereits erteiltes Schengen-Visum kann nachträglich seine Gültigkeit verlieren. Der Visa-Kodex unterscheidet zwischen Annullierung und Aufhebung. Diese Unterscheidung zeigt, ob die Erteilungsvoraussetzungen schon bei Ausstellung fehlten oder erst später weggefallen sind.

Die Entscheidung wird mit einem Standardformular nach Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 mitgeteilt. Darin müssen die Entscheidung und ihre Gründe erkennbar sein. Der Rechtsbehelf richtet sich gegen den Mitgliedstaat, der die endgültige Entscheidung getroffen hat, nach dessen nationalem Recht.

Dieser Beitrag behandelt ausschließlich den nachträglichen Entzug eines bestehenden Schengen-Visums. Eine erstmalige Visumablehnung, eine Aufenthaltskarte und die Löschung einer SIS-Ausschreibung sind eigene Prüfungen.

Ihre Situation einordnen

Welche Prüfung steht beim Visumentzug zuerst an?

Beantworten Sie eine kurze Frage. Die Auswertung zeigt, welche Unterlage und welcher nächste Prüfschritt im Vordergrund stehen.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Welche Unterlage liegt Ihnen zum Visum vor?

Für die erste Einordnung zählt, ob eine formelle Entscheidung, das Standardformular oder nur ein Hinweis auf einen SIS-Treffer vorliegt.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Das Formular muss mit dem Visum und der Begründung abgeglichen werden.

Sichern Sie das Standardformular vollständig. Prüfen Sie, ob es eine Annullierung oder eine Aufhebung nennt, welche Gründe angeführt werden und welcher Staat die Entscheidung getroffen hat.

Vergleichen Sie diese Angaben mit dem Pass, der Visummarke und den Unterlagen aus dem Antrag. So wird sichtbar, ob die Behörde fehlende Voraussetzungen bei der Ausstellung oder einen späteren Wegfall annimmt.

02

Ein Hinweis ersetzt die formelle Visumentscheidung nicht.

Halten Sie fest, wo und wann der Hinweis erteilt wurde. Bitten Sie um die schriftliche Entscheidung oder das Standardformular mit der Begründung. Eine mündliche Auskunft zeigt noch nicht, ob das Visum annulliert oder aufgehoben wurde.

Wenn zusätzlich ein SIS-Treffer genannt wird, muss dessen Quelle getrennt vom Visumverfahren geklärt werden.

03

Für den Rechtsbehelf sind Entscheidungsstaat und Formular entscheidend.

Lesen Sie die Rechtsbehelfsinformation im Standardformular genau. Der Visa-Kodex sieht einen Rechtsbehelf gegen die Annullierung oder Aufhebung vor, sofern die Aufhebung nicht auf Antrag der betroffenen Person erfolgte. Die konkrete Frist und Einbringungsstelle ergeben sich aus dem nationalen Recht des entscheidenden Mitgliedstaats.

Annullierung und Aufhebung unterscheiden

Nach Art. 34 Abs. 1 des Visa-Kodex wird ein Visum annulliert, wenn sich zeigt, dass die Voraussetzungen für seine Erteilung bereits bei der Ausstellung nicht erfüllt waren. Als Beispiel nennt die Verordnung ein erschlichenes Visum. Die Annullierung knüpft damit an die ursprüngliche Erteilung an.

Eine Aufhebung betrifft dagegen den späteren Wegfall der Erteilungsvoraussetzungen. Nach Art. 34 Abs. 2 ist das Visum aufzuheben, wenn diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Für die Prüfung muss deshalb die Entwicklung zwischen Ausstellung und Entscheidung nachvollziehbar bleiben.

Die Bezeichnung darf nicht aus einem Grenzhinweis oder einem SIS-Treffer erraten werden. Maßgeblich ist die formelle Entscheidung mit ihrer Begründung. Bei einer erstmaligen Visumablehnung geht es um einen anderen Verfahrensschritt.

Entscheidungen trennen

Welche Entscheidung beantwortet welche Frage?

Die Begriffe beschreiben unterschiedliche Zeitpunkte und Rechtsfragen.

Vergleich von Annullierung und Aufhebung eines Visums
Entscheidung Zeitpunkt der Prüfung Unterlagen im Mittelpunkt
Annullierung Voraussetzungen fehlten bereits bei Ausstellung Visumantrag, Angaben, Belege und ursprüngliche Prüfung
Aufhebung Voraussetzungen sind später weggefallen Neue Umstände, aktuelle Reisevoraussetzungen und Entscheidungsbegründung
Mitteilung Entscheidung muss nachvollziehbar bekannt gegeben werden Standardformular nach Anhang VI, Gründe und Rechtsbehelfsinformation

Was das Standardformular nach Anhang VI zeigt

Art. 34 Abs. 4 des Visa-Kodex verlangt, dass die Entscheidung über Annullierung oder Aufhebung und die Gründe mit dem Standardformular nach Anhang VI mitgeteilt werden. Das Formular soll den betroffenen Menschen erkennen lassen, welche Entscheidung getroffen wurde und worauf sie gestützt wird.

Anhang VI enthält außerdem die Struktur für die Rechtsbehelfsinformation. Dort wird auf das anwendbare nationale Recht und die zuständige Stelle verwiesen. Das Formular ersetzt daher keine Prüfung, sondern gibt den Ausgangspunkt für die Frist- und Zuständigkeitsprüfung vor.

Sichern Sie jede Seite einschließlich Rückseite, Anlagen und Übersetzung. Vergleichen Sie das Formular mit der Visummarke, dem Pass und der ursprünglichen Antragssituation. Eine unvollständige Kopie kann die Einordnung von Entscheidung, Begründung und Zustellung erschweren.

Zuständiger Mitgliedstaat und Rechtsbehelf

Ein Visum wird grundsätzlich vom zuständigen Mitgliedstaat ausgestellt. Nach Art. 34 Abs. 2 wird es grundsätzlich von den Behörden dieses ausstellenden Staates aufgehoben. Eine Aufhebung durch die Behörden eines anderen Mitgliedstaats ist im Visa-Kodex als Ausnahme vorgesehen. Der ausstellende Staat ist darüber zu informieren.

Art. 34 Abs. 7 gibt dem Visuminhaber ein Recht auf Rechtsbehelf gegen Annullierung oder Aufhebung. Das gilt nicht, wenn die Aufhebung auf Antrag des Visuminhabers nach Art. 34 Abs. 3 erfolgt. Der Rechtsbehelf richtet sich gegen den Mitgliedstaat, der die endgültige Entscheidung getroffen hat.

Eine konkrete Frist darf aus dem Visa-Kodex allein nicht abgeleitet werden. Entscheidend sind die Belehrung im Formular, das nationale Recht des entscheidenden Staates und der nachweisbare Zeitpunkt der Zustellung. Bei einem österreichischen Bezug ist die konkrete Verfahrenslage gesondert zu prüfen.

Visum, SIS-Hinweis und Einreiseverbot trennen

Ein Visum kann wegen einer Einreisevoraussetzung annulliert oder aufgehoben werden. Ein Hinweis auf eine Ausschreibung im Schengener Informationssystem beschreibt dagegen eine eigene Daten- und Behördenebene. Beide Informationen können im selben Reisevorgang auftauchen, beantworten aber unterschiedliche Fragen.

Ein Rechtsbehelf gegen den Visumentscheid erledigt eine mögliche SIS-Auskunft, Berichtigung oder Löschung nicht automatisch. Für diese Ebene gelten eigene Zuständigkeiten und Verfahrensschritte. Die SIS-Auskunft über die Datenschutzbehörde und der Beitrag zur Berichtigung oder Löschung einer SIS-Ausschreibung behandeln diese Fragen getrennt.

Auch ein Einreiseverbot ist eine eigene Maßnahme. Wenn ein Visum und ein Einreiseverbot zusammentreffen, sollten die Visumentscheidung, der zugrunde liegende Bescheid und die Datenlage jeweils mit eigener Bezeichnung und eigenem Datum dokumentiert werden.

Welche Unterlagen Sie für den Rechtsbehelf ordnen sollten

Beginnen Sie mit dem Pass und der vollständigen Visummarke. Ergänzen Sie den Visumantrag, die eingereichten Nachweise, die Reiseunterlagen, das Standardformular, allfällige behördliche Schreiben und den Zustellnachweis. Die Unterlagen sollten in der Reihenfolge von Antrag, Ausstellung, späterem Ereignis und Entscheidung abgelegt werden.

Markieren Sie im Formular die Entscheidung, die Gründe, die zuständige Stelle und die Rechtsbehelfsinformation. Notieren Sie, ob die Behörde auf eine Lage bei Ausstellung oder auf einen späteren Wegfall abstellt. Diese Chronologie verhindert, dass ein aktueller Hinweis mit dem ursprünglichen Antrag vermischt wird.

Wenn parallel ein räumlich beschränktes humanitäres Visum oder ein Einreiseverbot im Raum steht, sollte auch dieser Zusammenhang mit den jeweiligen Dokumenten belegt werden. Ein neues Visum ersetzt die Prüfung eines bestehenden Einreiseverbots nicht automatisch.

Wichtig: Ein nachträglicher Visumentzug und eine SIS-Ausschreibung sind getrennte Prüfungen. Sichern Sie das Standardformular vollständig und bestimmen Sie zuerst den entscheidenden Mitgliedstaat, die Begründung und den Beginn der Rechtsbehelfsinformation.

Rechtsnews: Entwicklungen zu Visa, Einreiseverboten und fremdenrechtlichen Verfahren können Sie über die BRANDaktuellen Rechtsnews verfolgen.

FAQ

Häufige Fragen zum nachträglichen Visumentzug

Was ist der Unterschied zwischen Annullierung und Aufhebung? +

Die Annullierung knüpft daran an, dass die Erteilungsvoraussetzungen bereits bei Ausstellung fehlten. Die Aufhebung betrifft den späteren Wegfall dieser Voraussetzungen. Entscheidend ist die Begründung der formellen Entscheidung.

Ist ein Hinweis an der Grenze schon eine Aufhebung? +

Ein Hinweis an der Grenze, bei der Botschaft oder bei der Fluglinie ersetzt die formelle Entscheidung nicht. Sichern Sie das Standardformular oder die schriftliche Entscheidung mit Gründen und Rechtsbehelfsinformation.

Wer entscheidet über den Entzug eines Schengen-Visums? +

Grundsätzlich entscheiden die zuständigen Behörden des ausstellenden Mitgliedstaats. Der Visa-Kodex sieht für die Aufhebung eine Ausnahme durch einen anderen Mitgliedstaat vor. In diesem Fall muss der ausstellende Staat informiert werden.

Wo muss ich die Entscheidung anfechten? +

Der Rechtsbehelf richtet sich gegen den Mitgliedstaat, der die endgültige Entscheidung getroffen hat. Maßgeblich ist dessen nationales Recht. Die zuständige Stelle und die weiteren Hinweise müssen aus der Mitteilung und dem anwendbaren Recht ermittelt werden.

Löscht ein erfolgreicher Rechtsbehelf gegen den Visumentzug automatisch einen SIS-Treffer? +

Das lässt sich nicht automatisch annehmen. Visumentscheidung und SIS-Daten sind getrennte Ebenen. Eine mögliche Auskunft, Berichtigung oder Löschung des SIS-Eintrags muss gesondert geprüft werden.

Themen
VisumAnnullierungAufhebungRechtsbehelfSIS

Einreiseverbot, Rückkehrentscheidung, laufende Beschwerdefrist?

Im Fremdenrecht entscheiden Fristen und die richtige Argumentation. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg